Immer wieder erhalten wir Anrufe oder E-Mails von Abonnenten, die nach einem Umzug die d-pixx nicht mehr erhalten, obwohl sie einen Nachsendeantrag gestellt haben.
Ein Blick auf die Homepage http://www.nachsendeauftrag.de/ bringt folgende Information:

Der Nachsendeauftrag umfasst folgende Sendungsarten:

Postkarten und Briefe (Standard, Kompakt, Groß, Maxi)
Briefsendungen mit Zusatzleistungen (Einschreiben, Nachnahme-Sendungen)
Bücher- und Warensendungen
Streifbandzeitungen (Zeitungen/Zeitschriften in adressierten, freigemachten Hüllen; mit Briefmarke oder Absenderfreistempelung)
Infopost / Infobrief-Sendungen (Adressierte Werbesendungen in Hüllen)
Auf Wunsch: Päckchen und Pakete (nur im Inland, Zusatzentgelt pro Sendung).

Zeitschriften und Zeitungen, die als Postvertriebsstücke versandt werden (wie die Abo-Exemplare der d-pixx), sind also nicht im Nachsendeantrag enthalten. Sie werden aber auch nicht an uns zurück geschickt, so dass wir nicht wissen, dass ein Heft nicht angekommen ist.

WICHTIG Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über eine Änderung Ihrer Adresse, damit Sie Ihr Abo-Exemplar der d-pixx auch nach dem Umzug erhalten!

Foto: © ArTo, fotolia.com