Wie Canon heute mitteilte, hat das Landgericht Düsseldorf Canon-Grauimporte im Wert von mehreren hunderttausend Euro beschlagnahmen lassen. Die Essential Systems GmbH hat Canon-Ware importiert, die nicht für den europäischen Markt bestimmt war und diese über das Internet vertrieben.

 

 

 

Original Pressemeldung:

Das Landgericht Düsseldorf hat per Gerichtsvollzieher in Havixbeck im Münsterland bei der Essential Systems GmbH Canon-Ware im Wert von einigen hunderttausend Euro beschlagnahmen lassen. Nachweislich hatte das Unternehmen Canon-Ware, die nicht für den europäischen Markt bestimmt war, importiert und über das Internet vertrieben. Canons kontinuierliche Initiative gegen Grauimporteure war nicht nur an dieser Stelle erfolgreich: Auch die Hintermänner in den Niederlanden, die Firma Crown, konnten überführt werden.

Über Testkäufe, die Canon regelmäßig im Verdachtsfall durchführt, waren die illegalen Aktivitäten der Essential Systems GmbH auffällig geworden. Weitere Recherchen führten dann zum Zugriff.

Für den Konsumenten nicht ersichtlich umgeht der Parallelimporteur rechtliche Bestimmungen, nutzt illegale Wege und verschafft sich Ware, die nicht für den europäischen Markt – und damit auch nicht für dessen Bedarf – bestimmt ist. Über fehlende Garantie, fehlende Bedienungsanleitungen und eventuell fehlendes Zubehör werden günstigere Preise möglich, als sie der deutsche Fachhandel bieten kann. Auch die Tatsache, dass keine Urheberrechtsabgaben, Einfuhrumsatzsteuer und keine Gebühren für das duale System entrichtet werden, ermöglicht es den Parallelimporteuren, handelsübliche Preise zu unterbieten.

Jürgen Schmitz, Country Director der Canon Consumer Imaging Deutschland: “Grauimporte schädigen nicht nur unsere Marke und unseren Fachhandel, sie schädigen das gesamte europäische Wirtschaftssystem – Parallelimporteuren gilt es, nachhaltig entgegenzutreten. Das haben wir in der Vergangenheit bereits getan und werden dies in Zukunft noch verstärken.”

Dass Canon-Handbücher und Manual Kits von aktueller Ware schon lange nicht mehr zum Download angeboten werden, ist eine der Maßnahmen, die es illegalen Importeuren schwerer machen soll, ihre Ware “nachzurüsten”. Auch die Ablehnung von Garantieleistungen soll helfen, Verbraucher vom Erwerb illegal eingeführter Ware abzuhalten.

Die Schädigung des Verbrauchers bei Parallelimporten dieser Art steht außer Frage und so hat Canon in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung gegen Essential Systems eine Unterlassungsverfügung erwirkt. Bei Nichteinhaltung wird diese mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000EUR geahndet – oder wahlweise einer Ordnungshaft des Geschäftsführers.

Die Firma Essential Systems GmbH befindet sich derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren. Ihr Geschäftsführer ist nun auch Geschäftsführer einer unter dem Namen Essential Systems Limited & Co.KG gegründeten Gesellschaft. Auch gegen dieses Unternehmen wurde bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt und zugestellt.